Regalprüfung

Home Foren Offener Chatroom LogiComm Regalprüfung

Ansicht von 1 Antwort-Thema
  • Autor
    Beiträge
    • #1790
      Rene Prestin
      Moderator

        Eine Regalprüfung ist gem. DGUVV 108-007 und DIN EN15635 vorgeschrieben.
        Alle 12 Monate müssen sämtliche Lageranlagen (z.B.: Regale und Schränke) durch eine befähigte Person geprüft werden.

        DGUV Regel 108-007
        Die Regel definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel – somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig zu prüfen.

        Diese Prüfung ist eine Sichtprüfung auf Beschädigung und Mängel. Wobei selbst nach jedem Umbau bzw. Veränderung an einem Regal geprüft werden soll. Es könnte ja sein, dass Verschraubungen oder Sicherungen falsch angebracht oder sogar vergessen wurden.
        Wenn diese Prüfung vergessen wird, verliert der Versicherungsnehmer (das Unternehmen) seinen Versicherungsschutz und muss entstehende Schäden selbst zahlen bzw. dafür haften.

        Ich will euch ja keine Angst machen, aber gehen wir mal von dem Fall aus, dass ein Mensch zu Schaden kommt, weil eine Palette mit Ladung runter fällt, aufgrund von zwei vergessenen Sicherungsstiften am Regal. Der Verletzte muss nun mit dem Hubschrauber in das nächste BG Unfallkrankenhaus geflogen werden. Die Ärzte müssen dem Verletzten einige Finger der rechten Hand entfernen, da diese nicht mehr zu retten sind.

        Nun kommen auf das Unternehmen Transport- und Behandlungskosten zu. Zudem wird der Verletzte mehrere Monate ausfallen und ggf. eine Unfallrente für den Rest seines Lebens erhalten. Und um den ganzen noch die Krone aufzusetzen, wird die BG den Fall dem Staatsanwalt melden, da der Unternehmer und seine Führungskräfte ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sind.

         

         

         

        Also Leute
        sichert euch an dieser
        Stelle ab und beauftragt
        die Regalprüfung!

      • #2101
        1. Hallo René, ich gebe dir durchaus recht,  aber leider ist das Thema in vielen mittelständischen Unternehmen komplett unbekannt und selbst wenn sie das erste Mal etwas davon hören,  wird immer der Passus ” befähigte Person ” hinterfragt. (Wer ist befähigt und warum?) Nicht jeder weiß,  dass dieses Thema nach Möglichkeit in die ASA Sitzung eingebracht werden sollte.  (Was aber auch keine Garantie für die Umsetzung ist)
    Ansicht von 1 Antwort-Thema
    • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.