Brexit – auf in neue Gewässer

Brexit, ein Wort das ähnlich wie Corona keiner mehr hören kann. Und dennoch begegnet es einem in den Nachrichten immer mal wieder und mir persönlich besonders häufig als Angestellte in einer Spedition. Für diese, die sich seit der Gründung auf Export nach Großbritannien fokussiert hat, hat sich seit Januar sehr viel geändert. Nicht nur die Anzahl der Aufträge nach UK hat sich deutlich verringert, sondern der Arbeitsaufwand hat sich auch deutlich erhöht. Wäre auch zu schön, wenn es umgekehrt wäre. Ein LKW kann mittlerweile nicht einfach mit der Fähre übersetzen und anliefern, denn da hat der Zoll uns einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das was ich vorher nur von der Schweiz und Russland kannte, war jetzt Alltag im großen Ausmaß.

Besonders im Januar herrschte sowohl beim Kunden als auch bei uns und den Transportunternehmern große Unsicherheit. Keiner wusste wie genau das alles funktionieren sollte, einschließlich der Politik. Und auch das Verhältnis von Fracht und Laderaum schwankte unkalkulierbar. Den einen Vormittag gingen die Sendungen weg wie warme Semmeln und einen Tag später musste man um jeden Lademeter kämpfen. Mittlerweile geht alles wieder seine geregelten Bahnen und die Kunden haben auch verstanden wie wichtig eine richtige Verzollung ist. Schließlich möchte keiner, dass der LKW wegen falscher oder nicht vorhandener Papiere im Hafen stehen und warten muss. Das Maximum an Wartezeit war zwei Wochen und das ist nicht nur eine Belastung für die Nerven für alle Beteiligten, sondern geht auch richtig ins Geld. Ein Tag „rumstehen“ kostet um die £250, nun kann sich jeder selbst ausrechnen wie viel Geld in den zwei Wochen ins Land gegangen ist. Unser Vorgehen bei einem neuen Auftrag sieht nun wie folgt aus:

  1. Auftrag erhalten und eingeben
  2. Transportunternehmer suchen
  3. Auftrag an den Unternehmer erteilen
  4. Beladung
  5. Verzollung (Kennzeichen, Ausgangshafen EU/Ankunftshafen UK, voraussichtliche Ankunftszeit zusammen mit den Papieren (Ausfuhrbegeleitdokument, Handelsrechnung, Packliste) an den zuständigen Zollagenten schicken)
  6. Entladung

Nach der Verzollung bleibt einem nichts anderes übrig als dass der Zollagent es schafft die Importverzollung rechtzeitig fertig zu stellen. Ansonsten muss der LKW im Hafen warten und damit wäre unser Plan hinfällig. Wo wir gerade beim Thema Plan sind: Ein geregelter Ablaufplan für den Brexit wäre vorteilhaft gewesen, da es den aber nicht gab waren die ersten drei Monate ohne Großbritannien als EU-Staat eine Achterbahnfahrt, die mittlerweile ein bisschen an Geschwindigkeit verliert, Gott sei Dank. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Nordirland. Aber das ist ein anderes Thema.

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